• Als anerkannter Betreuungsdienst können wir unsere Leistungen direkt mit allen gesetzlichen Pflegekasse abrechnen. Abrechnung mit allen gesetzlichen gesetzliche Pflegekasse.
  • Wir bieten folgende Leistungen der Pflegeversicherung an: Verhinderungspflege (§39 SGB XI) und Entlastungsbetrag (§45b SGB XI).
  • Sollten Sie privat versichert sein, müssen Sie zunächst einmal in Vorkasse gehen und unsere Rechnung anschließend bei Ihrer gesetzliche Pflegekasse einreichen.